Der DGCB wünscht allen Mitgliedern einen guten Flug ins Neue Jahr
Wie es ausschaut haben wir heuer als erster Flachland Verein überhaupt, die deutsche Vereinswertung gewonnen.
Zugleich belegen wir die ersten drei Plätze in der dt. Flachlandwertung. Erwin ist deutscher Meister!
Erwin... was soll man sagen. Geht 4 Mal zum Fliegen und macht davon 3 Mal wahnsinn‘s Flüge. Das ist einfach nur brutal!
Georg fliegt die beste Saison seines Lebens! 7 oder 8 Mal über 200! Unglaublich!
Macht auch immer super Spaß mit den beiden zu fliegen! Kann nur jedem empfehlen sich mal dran zu hängen!
Herzlichen Glückwunsch Erwin und Georg, es ist mehr als verdient!
Gratuliere allen!!! Und natürlich auch zum fünften Platz in der Bundesliga.
(Anmerkung der Vorstandtschaft)
Gratulation auch dem Verfasser, Christian Zach zu seinem 3.Platz in der dt. Flachlandwertung und seinem 300+ Streckenflug.
Wir haben einige der besten deutschen Streckenflugpiloten in unserem Verein.
Gastflieger
Ab heute dem 11.06.2020 ist die Beschränkung unserer Fluggebiete auf Vereinsmitglieder aufgehoben. Es gelten die Gastflugregelungen wie vor der Corona-Pandemie. Die allgemeinen, bayrischen Corona-Beschränkungen, wie z.B. die Abstandsregelungen sind jedoch zu beachten.
Termine
Termine für Veranstaltungen und Feste können wir wegen den Corona-Einschränkungen derzeit nicht festlegen. So bald es weitere Lockerungen gibt werden wir dann kurzfristig reagieren.
Netz am Büchelstein
Das Netz unterm Start ist marode und nicht mehr stabil. Das Netz wird jedoch nicht mehr erneuert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Netz bei Fehlstarts wirkungslos ist, da die Piloten darüber hinaus fliegen. Auch für stürzende Zuschauer dürfte das Netz nicht hilfreich sein, da es sehr steil angebracht werden muss. Das Netz gibt somit nur die Illusion einer Sicherheit. Seit also entsprechend vorsichtig.
Euere Vorstandschaft
Da der Lockdown jetzt aufgehoben ist, sind unsere Fluggelände im nächsten Schritt jetzt auch wieder geöffnet für unsere Nachbarvereine.
Bitte beachtet weiterhin unsere aufgeführten Regeln und das vom DHV erstellte Plakat mit den Corona Verhaltensregeln das am Start- und Landeplatz angebracht ist.
!!!Sehr Wichtig!!!
- kein Parken am Landeplatz
- Landeplatz schnellstmöglich wieder verlassen
Wir wünschen allen sichere und unfallfreie Flüge!
Mit der Rücknahme der Geländesperrung durch den DHV wird der Drachen- und Gleitschirmclub Bayerwald den Flugbetrieb auf seinen Geländen zum 23. April eingeschränkt in Form von Hike & Fly (Wandern und Fliegen) für Vereinsmitglieder des DGCB wieder zulassen.
Mit dieser Wiederöffnung sind jedoch einige Einschränkungen verbunden, an die sich jeder ausnahmslos zu halten hat:
Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und die Ausgangsbeschränkung sind zu beachten. Siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
-Abstand halten (Empfehlung ca. 10 Meter) und keine Gruppenbildung.
-Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht.
-parken von Autos nur oben am Rusel-Parkplatz.
-nach der Landung zügig GS packen und den Landeplatz sofort verlassen!
-Startplatz betreten nur zum Starten erlaubt, mehrere Piloten dürfen sich nicht unmittelbar am Startplatz aufhalten!
Jedes Mitglied muss mit diesem Thema eigenverantwortlich umgehen, es kann jederzeit sein, dass man von der Gemeinde oder der Polizei kontrolliert wird und mit Bußgeld belegt werden kann.
Bei Nichteinhaltung der Einschränkungen werden unsere Gelände wieder gesperrt.
Wer gegen die Einschränkungen verstößt, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen im Verein bis hin zum Vereinsausschluss und Geländeverbot haben kann.
Flugbetrieb nur bei passendem Wetter.
Was wir aktuell nicht brauchen können, wären Unfälle, die in der Öffentlichkeit für negative Schlagzeilen sorgen.
Der Verein übernimmt keine Haftung!
Wortlaut der E-Mail an den DHV vom 21.04.2020 sollte von jedem Piloten bei Kontrollen mitgeführt werden:
Word Dokument zum ausdrucken:
AusdruckDHVMail.docx (0.02 MB)
Bundesland Bayern
Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:
Sehr geehrter Herr Klaassen,
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona
In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gmund, 20.04.2020
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Stellv. DHV Geschäftsführer